Am 7. 9. 2012 hat das BMF einen Gesetzesentwurf betreffend Änderungen des ZaDiG zur Begutachtung verschickt, zu dem bis 2. 10. 2012 Stellung genommen werden konnte. Damit sollen die Verpflichtungen Österreichs aus der Verordnung (EU) Nr 260/20121 (in der Folge "EU-SEPA-Verordnung") umgesetzt werden.