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Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2012/134ZFR 2012, 238 Heft 5 v. 19.10.2012

Am 6. 6. 2012 hat die Europäische Kommission (EK) Maßnahmen für eine bessere Bewältigung von Bankenkrisen präsentiert. Die Kernidee des Richtlinienvorschlags11KOM(2012) 280, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG , 2002/47/EG , 2004/25/EG , 2005/56/EG , 2007/36/EG und 2011/35/EG sowie der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 . ist es, den zuständigen Behörden EU-weit die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um bei Kreditinstituten bereits eingreifen zu können, bevor Probleme auftreten bzw frühzeitig bei eingetretenen Problemen. Außerdem möchte der Vorschlag sicherstellen, dass bei Kreditinstituten, bei denen keine Abhilfe mehr möglich ist, die unverzichtbaren Funktionen erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.22Siehe Pressemitteilung IP/12/570 der EK vom 6. 6. 2012, Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen.

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