Am 6. 6. 2012 hat die Europäische Kommission (EK) Maßnahmen für eine bessere Bewältigung von Bankenkrisen präsentiert. Die Kernidee des Richtlinienvorschlags1 ist es, den zuständigen Behörden EU-weit die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um bei Kreditinstituten bereits eingreifen zu können, bevor Probleme auftreten bzw frühzeitig bei eingetretenen Problemen. Außerdem möchte der Vorschlag sicherstellen, dass bei Kreditinstituten, bei denen keine Abhilfe mehr möglich ist, die unverzichtbaren Funktionen erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.2