Die PRIPs-VO1 legt einheitliche Regeln für das Format und den Inhalt des Basisinformationsblatts fest, das künftig von Anlageproduktanbietern zu verfassen ist. Ferner werden einheitliche Regeln für die Bereitstellung des Informationsblatts an Kleinanleger erläutert. Im September 2012 fand die erste Ratsarbeitsgruppe dazu statt.