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Kapitalertragsteuerabzug für gebietsfremde Investmentfonds in Frankreich unionsrechtswidrig11Betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV, eingereicht vom Tribunal administratif de Montreuil (Frankreich) mit Entscheidungen vom 1. 7. 2011.

JudikaturEuGHBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., M.B.A.ZFR 2012/118ZFR 2012, 223 Heft 5 v. 19.10.2012

AEUV Art 63, 65

Urteil (Vorabentscheidungsverfahren):

Die Art 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW") bezogen werden, während solche Dividenden, die von im ersten Staat ansässigen OGAW bezogen werden, von der Steuer befreit sind.

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