Finanzmarkt RL: Art 4 Abs 1 Nr 14, Art 47
1. Art 4 Abs 1 Nr 14 der Finanzmarkt RL ist dahin auszulegen, dass ein Markt für Finanzinstrumente, der nicht den Anforderungen des Titels III dieser RL genügt, nicht unter den Begriff "geregelter Markt" im Sinne der Definition in dieser Vorschrift fällt, auch wenn sein Betreiber mit dem Betreiber eines solchen geregelten Marktes fusioniert hat.