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Verschiebung des Inkrafttretens der Richtlinie Solvabilität II11Vgl Richtlinie 2009/138/EG ABl L 335/1 vom 17. 12. 2009; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrags Solvabilität II-RRL genannt. durch den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine sogenannte "Quick-fix" Richtlinie22Vgl KOM(2012) 217 endgültig vom 16. 5. 2012; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrags Vorschlag für eine Quick-fix RL genannt.
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2012/105ZFR 2012, 193 Heft 4 v. 3.8.2012

Mit dem Vorschlag für eine Quick-fix RL wird eine weitere Verschiebung des Zeitplans des nach dem Lamfalussy-Verfahren ausgestalteten Solvabilität II Projekts nunmehr offiziell. Derzeit sieht die Solvabilität II-RRL noch eine Umsetzungsverpflichtung für die Mitgliedstaaten mit 31. 10. 2012 und ein Inkrafttreten mit 1. 11. 2012 vor. Die erste Verschiebung dieses Zeitplans erfolgte durch den am 19. 1. 2011 veröffentlichen Kommissionsvorschlag Omnibus II33Vgl KOM(2011) 8 endgültig vom 19. 1. 2011; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrags Omnibus II genannt. auf den 31. 12. 2012 bzw 1. 1. 2013. Die Änderung der Solvabilität II-RRL durch Omnibus II wurde erforderlich, da Anpassungen aufgrund der Einrichtung der EIOPA44 Verordnung 1094/2010 /EU ABl L 331/48 vom 15. 12. 2010. (EU-Behörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge) notwendig geworden waren. Dies betrifft vor allem die Kompetenzen von EIOPA für die verbindliche Mediation und die Erlassung von verbindlichen technischen Standards. Weiters wurde diese Gelegenheit von der Europäischen Kommission genutzt, um Übergangsvorschriften und Maßnahmen zur Vermeidung der Prozyklizität in der Solvabilität II-RRL zu verankern. Aufgrund des Vertrags von Lissabon55Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ABl C 115/47 vom 9. 5. 2008. mussten zudem die Ermächtigungen zur Erlassung von Durchführungsmaßnahmen nach Omnibus II in Ermächtigungen zur Erlassung delegierter Rechtsakte überführt werden.66Vgl Peschetz/Brandstätter, Änderungen der RL 2009/138/EG Solvabilität II durch den Kommissionsvorschlag "Omnibus II", ZFR 2011/29, 67.

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