vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verordnung der BMF über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds und Immobilienfonds (Fonds-Melde-VO)

AktuellesSteuerrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., M.B.A.ZFR 2012/89ZFR 2012, 146 Heft 3 v. 18.6.2012

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/11) und das Abgabenrechtsänderungsgesetz 2011 (BGBl I 2011/76) wurden die Vorschriften zur Besteuerung von Kapitalvermögen grundlegend überholt ("KESt-neu").11Vgl dazu insb den 196 Seiten starken Erlass zur Besteuerung von Kapitalvermögen (BMF-010203/0107-VI/6/2012), der im Zuge des EStR-Wartungserlasses 2012 in die EStR 2000 überführt werden soll. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Steuerregimes hat die BMF basierend auf § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG die Fonds-Melde-VO BGBl II 2012/96 erlassen.22Die Fonds-Melde-VO wurde am 29. 3. 2012 im BGBl kundgemacht. Ebenfalls im Zusammenhang mit der KESt-neu wurden am 28. 3. 2012 die Auslands-KESt VO 2012 (BGBl II 2012/92) und die WP-Anschaffungskosten-VO (BGBl II 2012/94) im BGBl kundgemacht. Durch die Fonds-Melde-VO werden die Vorschriften für das Steuerreporting von Investment- und Immobilienfonds präzisiert:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte