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Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBAZFR 2012/73ZFR 2012, 136 Heft 3 v. 18.6.2012

Am 7. 12. 2011 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine VO über Europäische Risikokapitalfonds11KOM(2011) 860 endgültig 2011/0417 (COD). und eine VO über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum veröffentlicht.22KOM(2011) 862 endgültig 2011/0418 (COD). Durch die ggst Rechtsakte sollen europaweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für diese Fondstypen geschaffen werden. Die Wahl der VO als Regelungsinstrument soll nationale Umsetzungsspielräume (weitgehend) ausschließen. Die materiellen Vorschriften der beiden VO sollen ab 22. 7. 2013 in Geltung treten.33Abgesehen von den Ermächtigungsnormen zur Setzung delegierter Rechtsakte durch die Kommission, die bereits zuvor, ab dem Inkrafttreten der VO gelten sollen. Vgl Art 25 RisikokapitalfondsVO-E und Art 26 EuFSUVO-E.

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