Der UVS Wien2 hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Veröffentlichung der Ergebnisse eines Fonds-Awards als Werbung für Anteilsscheine anzusehen sind und daher die Hinweispflichten des § 43 InvFG auslösen. Wegen fehlender Hinweise nach § 43 InvFG hatte die FMA gegen drei Vorstandsmitglieder einer Sparkasse insgesamt 24 Verwaltungsstrafen verhängt.