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UVS-Wien: Eine Pressemeldung und 24 Verwaltungsstrafen nach § 43 InvFG

BeiträgeDr. Felix Prändl, J.S.M., LL.M./Mag. Martin Samsinger/Mag. Matthias Brand11Die drei Autoren waren am Verfahren beteiligt.ZFR 2012/56ZFR 2012, 102 Heft 3 v. 18.6.2012

Der UVS Wien22UVS Wien 4. 1. 2012, 06/FM/29/9657/2010; UVS Wien 4. 1. 2012, 06/FM/29/9707/2010 UVS Wien 4. 1. 2012, 06/FM/29/9711/2010. Gegen diese Bescheide wurde weder von den belangten Vorstandsmitgliedern noch von der FMA Beschwerde beim VwGH erhoben. hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Veröffentlichung der Ergebnisse eines Fonds-Awards als Werbung für Anteilsscheine anzusehen sind und daher die Hinweispflichten des § 43 InvFG auslösen. Wegen fehlender Hinweise nach § 43 InvFG hatte die FMA gegen drei Vorstandsmitglieder einer Sparkasse insgesamt 24 Verwaltungsstrafen verhängt.

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