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SEPA: Verpflichtende Umstellung auf IBAN bis 1. 2. 2014

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2012/47ZFR 2012, 95 Heft 2 v. 2.4.2012

Das Europäische Parlament hat am 14. 2. 2012 den Kompromissvorschlag 11 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT TA P7-TA-2012-0037 0 DOC XML V0//DE&language=DE. für eine Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gebilligt. Die Verordnung zielt darauf ab, grenzüberschreitende Bankzahlungen für Unionsbürger und Unternehmen schneller, billiger und sicherer zu machen. Die Verordnung legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und Lastschriftverfahren zwischen Kreditinstituten fest. Für Bankkunden ergibt sich der Vorteil, alle grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften so erledigen zu können, als wären sie gewöhnliche Inlandszahlungen. Unternehmen profitieren künftig davon, dass sie nicht mehr als ein Bankkonto in ganz Europa für jeden Zahlungszweck benötigen. Arbeitnehmer profitieren von SEPA, indem sie bspw bei einem Arbeitsplatz im Ausland kein neues Bankkonto mehr brauchen, sondern das Gehalt auf das Bankkonto im Heimatland überwiesen werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass einheitliche Überweisungsgebühren, unabhängig von der Höhe der Überweisung, berechnet werden müssen.

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