Am 22. 11. 2011 wurde die GTV als erste Verordnung der FMA zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im BGBl veröffentlicht.1 Die Verordnung trat am 31. 12. 2011 in Kraft.2 Die Verordnung regelt weitere Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung iSd § 40b Abs 1 BWG bzw § 98d Abs 1 VAG. Für die folgenden Fälle sind nun ebenso zwingend, wie dies nach BWG und VAG schon jetzt für einige Geschäftsfälle3 vorgeschrieben ist, verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden.