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Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung der FMA (GTV)

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2012/24ZFR 2012, 45 Heft 1 v. 10.2.2012

Am 22. 11. 2011 wurde die GTV als erste Verordnung der FMA zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im BGBl veröffentlicht.11Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über weitere Fälle eines erhöhten Geldwäscherei- oder Terrorismusfinanzierungsrisikos (Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung - GTV) BGBl II 2011/377. Die Verordnung trat am 31. 12. 2011 in Kraft.22Vgl § 3 GTV. Die Verordnung regelt weitere Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung iSd § 40b Abs 1 BWG bzw § 98d Abs 1 VAG. Für die folgenden Fälle sind nun ebenso zwingend, wie dies nach BWG und VAG schon jetzt für einige Geschäftsfälle33Geschäfte, bei denen der Kunde zur Feststellung der Identität nicht physisch anwesend ist, solche mit politisch exponierten Personen sowie bestimmte Korrespondenzbankbeziehungen (vgl § 40b Abs 1 BWG). vorgeschrieben ist, verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden.

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