Im November 2010 wurde seitens des europäischen Gesetzgebers eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik vorgelegt (sog "Capital Requirements Directive III").1 Deren Zielsetzung besteht darin, Kreditinstitute zu einer strengeren Bewertung ihrer Handelsbuchrisiken zu verpflichten, die Eigenkapitalanforderungen für Weiterverbriefungen zu erhöhen sowie das Marktvertrauen durch striktere Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken zu stärken.