Mittels einer SammelRL (RL 2011/89/EU , ABl 2011 L 326/113) wurde die FinanzkonglomerateRL 2002/87/EG novelliert. Die Änderungen, die insb die Definition eines Finanzkonglomerats und die aufsichtliche Behandlung von Gruppenrisiken betreffen, sind am 9. 12. 2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedstaaten bis 2013 umzusetzen. Partielle Änderungen wurden auch an den RL 2006/48/EG und der RL 2009/138/EG vorgenommen.