Beweislast für fehlerhafte Anlageberatung bei Lehman-Anleihen liegt beim Kläger, auch wenn unzutreffend ein "beratungsfreies Geschäft" iSd § 46 WAG angenommen wurde
JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2012/13ZFR 2012, 33 Heft 1 v. 10.2.2012