Derzeit befindet sich eine kurze Novelle der Mapping-V der FMA in Begutachtung. Diese wurde notwendig, da aufgrund der Rating-Agenturen-VO der EU (VO 1060/2009 /EU) nach Ablauf der Übergangsfristen gem Art 40 Rating-Agenturen-VO nur noch Ratings bestimmter Agenturen für regulatorische Zwecke verwendet werden dürfen. Dazu gehören Agenturen mit Sitz in der EU, die nach der Rating-Agenturen-VO registriert wurden. Ratings, die von Agenturen aus Drittstaaten stammen, können dann in der EU verwendet werden, wenn eine in der EU registrierte Rating-Agentur diese übernimmt oder das Rating von einer nach der Verordnung zertifizierten Agentur aus einem Drittland abgegeben wurde. Es kann daher für die Zukunft nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass alle Ratings der bislang in der Mapping-V erfassten Agenturen weiterhin in Österreich für regulatorische Zwecke eingesetzt werden können. Stattdessen ist zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen der Rating-Agenturen-VO der EU sicherzustellen. Die Begutachtungsfrist dauert bis zum 24. 11. 2011.