Am 9. 11. 2011 langte im Nationalrat eine Novelle des BWG ein, mit der Bestimmungen der RL 2010/76/EU - der sog Capital Requirements Directive III (CRD III) - zur Umsetzung gelangen. Die Richtlinie ist bis zum 31. 12. 2011 in das nationale Recht zu transponieren. Ebenfalls werden in der Novelle die Bestimmungen der Omnibus-RL 2010/78/EU umgesetzt. Schließlich dient die Novelle zur Anpassung der österreichischen Rechtslage an die Novelle der europäischen Rating-Agenturen-VO durch die VO (EU) 2011/513. Im Einzelnen ist dazu auszuführen: