OGH 26. 7. 2011, 1 Ob 108/11 f
Über Auftrag des Kl erwarb die Rechtsvorgängerin der beklagten Bank im Dezember 2006 für diesen Wertpapiere. Der Kl hatte sich für das Produkt "mit 100 % Kapitalgarantie" nach Studium eines entsprechenden Werbefolders der Bank entschieden. Die Emittentin war im Werbefolder angegeben, die Garantiegeberin nicht. Beide Unternehmen sind mittlerweile insolvent.