StGB §§ 153, 167
Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie eine "schwarze Kasse″ im Ausland einrichten.
StGB §§ 153, 167
Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie eine "schwarze Kasse″ im Ausland einrichten.