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Untreue durch Einrichtung einer "schwarzen Kasse" - BGH 2 StR 111/09

JudikaturBGHBearbeiter:Univ.-Ass. Mag. Christina Juhász o.Univ.-Prof. Dr. Kurt SchmollerZFR 2011/171ZFR 2011, 309 Heft 7 v. 9.12.2011

StGB §§ 153, 167

Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie eine "schwarze Kasse″ im Ausland einrichten.

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