vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kreditvergabe und Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 7 VKrG

BeiträgeDr. Georg WeisselZFR 2011/167ZFR 2011, 294 Heft 7 v. 9.12.2011

Die Verbraucherkreditrichtlinie11RL 2008/48/EG der Europäischen Union (in der Folge Verbraucherkreditrichtlinie, kurz Richtlinie oder RL). sieht in Art 8 eine Verpflichtung jedes Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kredit in Anspruch nehmen wollenden Verbrauchers vor. Für Kreditinstitute als Angehörige der am meisten betroffenen Branche stellte sich in weiterer Folge die Frage, ob die Implementierung dieser Bestimmung im Zivilrecht oder aber in dem für sie geltenden Aufsichtsrecht geschehen soll. Der österreichische Gesetzgeber entschied sich für den zivilrechtlichen Weg. Gleichwohl wird in der noch jungen Fachliteratur die Auffassung vertreten, dass der zum Zivilrecht zählende § 7 VKrG auch das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Kreditwirtschaft schützt.22 Zöchling-Jud in Wendehorst/Zöchling-Jud, Verbraucherkreditrecht (2010) § 7 VKrG Rz 1. Der vorliegende Beitrag befasst sich näher mit dieser Einschätzung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte