Am 1. 9. 2011 trat das Investmentfondsgesetz 2011 in Kraft. Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bessere Vergleichbarkeit der Anlegerinformationen zu schaffen, um dadurch einen adäquaten Anlegerschutz sicherzustellen. 1 Zu diesem Zweck wurde das einheitlich EU-rechtlich harmonisierte Kundeninformationsdokument (KID) eingeführt.