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Keine Aufklärungspflicht über Bonitätsrisiko

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2011/150ZFR 2011, 280 Heft 6 v. 21.10.2011

ABGB §§ 1295 ff

OGH 27. 4. 2011, 7 Ob 29/11g

Aus den Entscheidungsgründen

Über Auftrag des Kl kaufte die Bekl für diesen im November 2006 40.000 Stück des Wertpapiers "D" um 42.000 €. Das Geschäft wurde vom selbstständigen konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen A-GmbH (im Folgenden A) vermittelt […]. A übergab dem Kl eine Werbebroschüre der Bekl, in der dem Wertpapier "100%ige Sicherheit" und "100 % Kapitalgarantie" bescheinigt wurde. Die Emittentin des Zertifikats gehört dem Konzern der in der Werbebroschüre nicht genannten Garantiegeberin, der US-amerikanischen Investmentbank L-Holding Inc an. Ende September 2008 wurde diese Investmentbank samt den mit ihr verbundenen Unternehmen (darunter die Emittentin und die Garantin) auch für Fachkreise überraschend insolvent. Die vom Kl erworbenen Wertpapiere wurden daher praktisch wertlos.

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