ABGB §§ 1295 ff
OGH 27. 4. 2011, 7 Ob 29/11g
Aus den Entscheidungsgründen
Über Auftrag des Kl kaufte die Bekl für diesen im November 2006 40.000 Stück des Wertpapiers "D" um 42.000 €. Das Geschäft wurde vom selbstständigen konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen A-GmbH (im Folgenden A) vermittelt […]. A übergab dem Kl eine Werbebroschüre der Bekl, in der dem Wertpapier "100%ige Sicherheit" und "100 % Kapitalgarantie" bescheinigt wurde. Die Emittentin des Zertifikats gehört dem Konzern der in der Werbebroschüre nicht genannten Garantiegeberin, der US-amerikanischen Investmentbank L-Holding Inc an. Ende September 2008 wurde diese Investmentbank samt den mit ihr verbundenen Unternehmen (darunter die Emittentin und die Garantin) auch für Fachkreise überraschend insolvent. Die vom Kl erworbenen Wertpapiere wurden daher praktisch wertlos.