Durch die Klage der Verbrauchervereinigung Test-Achats wurde die bereits 2003 im Vorfeld der Erlassung der Gender-RL diskutierte Frage nach der Zulässigkeit geschlechterdifferenzierender Tarife von Versicherungen wieder aufgeworfen. Nach Prüfung der inneren Kohärenz der Richtlinienbestimmung befand der Gerichtshof, den Schlussanträgen der Generalanwältin folgend, diese für unzulässig.