Mit BGBl II 2010/182 wurde die Novelle der GKE-AustauschV der FMA kundgemacht. Die Änderungen sind mit 1. 7. 2011 in Kraft getreten. Nunmehr findet der Austausch der Daten auch mit der rumänischen Nationalbank statt. Außerdem wurde die Frequenz des Datenaustausches grundsätzlich auf einen Monat umgestellt; lediglich der Deutschen Bundesbank sind die Daten - wie bisher - in vierteljährlichen Abständen zu übermitteln.