Die FMA hat das bis 31. 5. 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" per V bis einschließlich 30. 11. 2011 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs 12 BörseG. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen. Vgl BGBl II 2011/167.