ESMA hat am 18. 5. 2011 einen Leitfaden zur Anerkennung von Ratings, die außerhalb der EU erstellt werden, veröffentlicht (http://www.esma.europa.eu/popup2.php?id=7590 ). Der Bericht soll die Einhaltung von Mindeststandards im EU-Raum ermöglichen. Ob ein Drittstaatsrating anzuerkennen ist, soll davon abhängen, ob Ratingagenturen in ihren Herkunftsstaaten mit dem Unionsrecht vergleichbaren regulatorischen Anforderungen unterliegen. Die Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen wird von ESMA im Einzelfall beurteilt werden. Dabei wird untersucht, inwieweit Drittstaaten die Anforderungen gem Art 4 Abs 3 der VO 1060/2009 in ihrer jeweiligen Gesetzgebung berücksichtigt haben. Ist das Prüfergebnis positiv, sind in Drittstaaten ausgestellte Ratings als anerkennungsfähig zu qualifizieren.