GmbHG § 82
[Im Verfahren ging es um die Frage, ob eine GmbH als Mieterin eines Bestandobjekts gegen die Mietzinsklage ihres ehemaligen geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters als Vermieter den Anspruch auf Einlagenrückgewähr gemäß § 82 Abs 1, § 83 Abs 1 GmbHG als Mietzinsminderungsanspruch einwenden könne.]