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Marktmanipulation und maßgebliche Kursbeeinflussungsdauer

JudikaturEuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2011/97ZFR 2011, 166 Heft 4 v. 9.8.2011

RL 2003/6/EG : Art 1 Z 2 lit a

1. Art 1 Z 2 lit a zweiter Gedankenstrich der RL 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) ist in dem Sinne auszulegen, dass es für die Annahme, dass der Kurs eines oder mehrerer Finanzinstrumente in der Weise beeinflusst wurde, dass ein anormales oder künstliches Kursniveau erzielt wurde, nicht erforderlich ist, dass dieser Kurs über einen gewissen Zeitraum hinaus auf einem anormalen oder künstlichen Kursniveau bleibt.

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