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Kreditrisiko oder operationelles Risiko?

BeiträgeDr. Georg WeisselZFR 2011/93ZFR 2011, 150 Heft 4 v. 9.8.2011

Im Hinblick auf eine ausreichende Ausstattung eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln zur Absicherung gegen alle seiner Geschäftstätigkeit entspringenden Risiken brachte der Akkord Basel II11Der oft verwendete Begriff "Basel II" hat in Details eine unterschiedliche Bedeutung. Zunächst bezeichnet er den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten Akkord "International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: a revised framework" (verfügbar in deutscher Sprache zB in Form einer Übersetzung der deutschen Bundesbank unter http://www.oenb.at . Inhaltlich handelt es sich um eine grundlegende Revision jenes bereits mehrfach überarbeiteten Übereinkommens, das unter dem Namen "Basel I" bekannt geworden ist. Im Weg über die EU-Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie, in manchen Publikationen auch Bankrechtsrichtlinie oder Eigenkapitalrichtlinie benannt = CRD) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie = CAD) und vor allem über die BWG-Novelle BGBl I 2006/141 samt auf dieser Grundlage von der FMA erlassenen Verordnungen (darunter vor allem die Solvabilitätsverordnung = SolvaV (derzeit idF BGBl II 2010/335) wurden die Bestimmungen des Akkords Basel II in das in Österreich geltende Recht implementiert. Soweit nachfolgend, den komplexen Vorgang vereinfachend, von Basel II die Rede ist, sind die in Österreich im Kontext in Kraft gesetzten Bestimmungen gemeint. Die Bestimmungen von Basel III - vgl dazu M. Schütz, Basel III, Stabilität im Bankensektor oder Konjunkturbremse? ÖBA 2011, 133 ff - sind für das Thema nicht von Relevanz. als eine der wichtigsten Neuerungen die Verpflichtung der Kreditinstitute, neben dem Kreditrisiko auch das operationelle Risiko mit Eigenmitteln zu unterlegen (§§ 22 i-m BWG, 3. Teil der SolvaV).22 M. Schütz in Laurer ua, BWG3 Rz 1 zu § 22i. Bei der dann erforderlichen Abgrenzung zwischen dem Kreditrisiko und der neu hinzugekommenen Risikoart des operationellen Risikos gilt es, konsistente Kriterien zu etablieren. Die damit einhergehende Problematik soll nachfolgend an einem konkreten Beispiel dargestellt werden.

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