Seit 10. 3. 2011 liegt der Begutachtungsentwurf zum Investmentfondsgesetz 2011 (kurz InvFG 2011) vor.1 Die Novellierung resultiert im Wesentlichen aus der Umsetzung der OGAW IV-Richtlinie2 in das nationale Recht, berücksichtigt aber auch die Anforderungen aus der Omnibus-Richtlinie sowie die Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung von Investmentfonds aus dem Budgetbegleitgesetz 2011, die allerdings überwiegend aus dem bestehenden InvFG 1993 übernommen werden. Die wesentlichen Inhalte des InvFG 2011 sind ua: