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Börseausschluss als automatische Straffolge verfassungswidrig11Eine umfassende Behandlung des Erk erfolgt in einer der Folgeausgaben der ZFR.

JudikaturVfGHBearbeiter: Ass.-Prof. Dr. Daniel EnnöcklZFR 2011/64ZFR 2011, 119 Heft 3 v. 10.6.2011

BörseG 1989: §§ 14, 48a, 48c

Unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit durch Bestimmungen des Börsegesetzes 1989 über die Voraussetzungen für die Zulassung bzw den Ausschluss von der Börsemitgliedschaft bei Bestrafung des Antragstellers bzw eines seiner Geschäftsleiter wegen Marktmanipulation; Zulässigkeit des Individualantrags eines Unternehmens als Börsemitglied.

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