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EditorialNicolas RaschauerZFR 2011/25ZFR 2011, 49 Heft 2 v. 15.4.2011

Kaum ist die modifizierte europäische Finanzarchitektur in Kraft getreten, ist im ABl der EU auch die neue KomitologieVO veröffentlicht worden. Die neue KomitologieVO (182/2011, ABl 2011 55/13) ist mit 1. 3. 2011 in Kraft getreten; seither gilt daher eine neue Durchführungssystematik im Bereich der europäischen Finanzmarktrechtsetzung. Dies hat zunächst zwei augenscheinliche Konsequenzen: Die neuen Aufsichtsagenturen sind an die Stelle der bisherigen Stufe-3-Ausschüssse getreten und haben deren Aufgaben im Lamfalussy-Prozess übernommen (vgl auch die VO 1093-1095/2010). Aber auch der Lamfalussyprozess wird durch die neue KomitologieVO iVm den AgenturenVO erheblich modifiziert. Bei Durchsicht der neuen Regelungsstrukturen kann einleitend nur festgehalten werden: Von einer Vereinfachung oder Entschlackung der Regelungssystematik kann man entgegen der Auffassung der Kommission wohl nicht sprechen, zumal zukünftig drei verschiedene "Parallelstrukturen" zu unterscheiden sein werden.

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