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Senkung des Höchstzinssatzes in der Lebensversicherung

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: OR Dr. Peter BraumüllerZFR 2011/18ZFR 2011, 46 Heft 1 v. 8.2.2011

Mit der Verordnung BGBl II 2010/357 hat die FMA den Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von 2,25 % auf 2,00 % und für Verträge der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge von 2,00 % auf 1,75 % abgesenkt. Die Senkung des Höchstzinssatzes für die Rückstellungsberechnung hat maßgebenden Einfluss auf die der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Zinssätze, zumal gem § 18 Abs 4 VAG die Prämien für neu abzuschließende Verträge kalkulatorisch ausreichen müssen, um insb auch die Bildung angemessener versicherungstechnischer Rückstellungen zu ermöglichen. Die Senkung des Höchstzinssatzes ist nicht bloß eine Antwort auf die geänderten Kapitalmarktverhältnisse, sondern erfolgt in Ausführung entsprechender EU-rechtlicher Vorgaben, wonach die Verzinsung der Staatsanleihen - unter Berücksichtigung einer mehrjährigen Durchschnittsbetrachtung - abzüglich eines 40%igen Sicherheitsabschlages nicht überschritten werden darf. Der neue Höchstzinssatz ist auf alle Lebensversicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. 3. 2011 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 30. 6. 2011 liegt. Entsprechend wurde mit der Verordnung BGBl II 2010/358 auch der Zinssatz für die Bestimmung des Abzinsungsfaktors laut § 2 Abs 4 Zusatzrückstellungs-Verordnung von 3,75 % auf 3,25 % abgesenkt; diese Änderung tritt mit 1. 4. 2011 in Kraft.

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