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Unterlassung der unverzüglichen Anzeige von Insider-Informationen an die Öffentlichkeit; Unterlassung der Vorabmitteilung veröffentlichungspflichtiger Insider-Informationen an die FMA und das Börseunternehmen

JudikaturUVS WienBearbeiter: Mag. Gero SchmiedZFR 2011/11ZFR 2011, 41 Heft 1 v. 8.2.2011

BörseG idgF: § 48d Abs 1 und 2, § 82 Abs 7

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