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Ministerialentwurf vom 24. 9. 2010 zur Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) in Umsetzung der "CRD III-Richtlinie" hinsichtlich der aufsichtlichen Überprüfung der Vergütungspolitik von Kreditinstituten

BeiträgeDr. Lih-Nuo Huang/Mag. Thomas SchmatzbergerZFR 2010/165ZFR 2010, 265 Heft 6 v. 10.12.2010

Mit der für 1. 1. 2011 anvisierten Umsetzung der CRD III-Richtlinie im BWG treten neue Bestimmungen für die Auszahlung von Boni bei Kreditinstituten in Kraft. Da nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers eine unangemessene Vergütungspolitik das übermäßige Eingehen von Risken fördert, soll sich diese zukünftig an den Zielen der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit orientieren. Folglich soll die Auszahlung von Boni zukünftig auf einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum basieren, der Risikoentwicklung eines Kreditinstituts Rechnung tragen und an dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt sein.

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