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"Basel III-Beschluss"

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2010/155ZFR 2010, 241 Heft 5 v. 8.10.2010

Vertreter von Bankenaufsichtsbehörden bzw Notenbanken aus 27 Ländern haben am 12. 9. 2010 die Einführung verschärfter Eigenkapital- und Liquiditätsregeln beschlossen ("Basel III"-Abkommen). Von 2013 an sollen Kreditinstitute zunächst die Kernkapitalquote auf 4,5 (bisher 4) % ihrer risikogewichteten Aktiva anheben. 3,5 % sind zu diesem Zeitpunkt als "hartes Kernkapital" zu halten (bisher 2 %). Bis Anfang 2015 soll die Kernkapitalquote schrittweise bis auf 6 % steigen, die für hartes Kernkapital auf 4,5 %.

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