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Novellierung des Finanzsicherheiten-Gesetzes

AktuellesBankrechtBearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.ZFR 2010/149ZFR 2010, 236 Heft 5 v. 8.10.2010

1. Einleitung

Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten11Richtlinie über Finanzsicherheiten, ABl L 168 vom 27. 6. 2002, S 43. ("Finanzsicherheiten-Richtlinie"), die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung von Finanzsicherheiten vorsieht, wurde in Österreich durch das Finanzsicherheiten-Gesetz22BGBl I 2003/117. umgesetzt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Kreditforderungen zu maximieren, wurde von der Europäischen Zentralbank empfohlen, den Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auch auf Kreditforderungen auszudehnen. Dieser Empfehlung ging die Europäische Union in der Richtlinie 2009/44/EG 33Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen, ABl L146 vom 16. 6. 2009, S 37. nach. Maßgebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen, vor allem im Hinblick auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich, werden durch die Richtlinie unmittelbar grundsätzlich nicht erwartet, in Ermangelung von Informationspflichten für BürgerInnen oder Unternehmer sollte sich die

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