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Kommission erlässt Durchführungsvorschriften zu UCITS IV

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl , LL.M.ZFR 2010/146ZFR 2010, 234 Heft 5 v. 8.10.2010

Die am 17. 11. 2009 veröffentlichte, neue InvestmentfondsRL 2009/65/EG ("UCITS IV")11RL vom 13. 7. 2009, ABl L 302, 32 ff; vgl Kreisl, Neue "Investmentfondsrichtlinie" 2009/65/EG (UCITS IV) veröffentlicht, ZFR 2009, 245. überträgt der Europäischen Kommission weitreichende obligatorische und fakultative Kompetenzen, Durchführungsregelungen im Rahmen des Komitologieverfahrens zu erlassen. Nach Abhaltung umfassender Konsultationen, in die insb auch CESR als "Gutachter" miteinbezogen war,22Vgl Kreisl, UCITS IV, in Braumüller et al (Hrsg), ZFR spezial, Aktuelles Finanzmarktrecht 88. hat die Kommission zu diesem Zweck zwei DurchführungsRL und zwei DurchführungsVO zu UCITS IV erlassen, die am 10. 7. 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Die beiden DRL treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; sie sind bis längstens 30. 6. 2011 in nationales Recht umzusetzen. Die beiden DVO treten am 1. 7. 2011 in Kraft. Es folgt eine überblicksweise Darstellung der wesentlichen Regelungsgegenstände dieser Rechtsakte:

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