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Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des § 14 und § 19 BörseG mangels Legitimation.

JudikaturVfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2010/132ZFR 2010, 211 Heft 5 v. 8.10.2010

B-VG Art 140 Abs 1

BörseG §§ 14, 19, 48c

1. Normadressat von § 14 und § 19 BörseG ist nicht der Antragsteller selbst, sondern das Unternehmen als Börsemitglied.

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