Im März veröffentlichte die FMA eine Ergänzung zu den seit 2003 bestehenden Mindeststandards über die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern. Diese Kredittypen werden durch die FMA als besonders risikoreich für Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG eingestuft, weswegen die Kreditinstitute durch die Mindeststandards zu einem besonders sorgfältigen Umgang mit diesen Produkten angehalten werden. Insb sollen Fremdwährungskredite nicht mehr als Massenprodukt, va im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum, vergeben werden, sondern einem Personenkreis vorbehalten bleiben, der entweder wegen eines Einkommens in der Fremdwährung (zB sog "Grenzgänger") oder eines ausreichenden Vermögens bei höchster Bonität besser in der Lage ist, die Fremdwährungsrisiken abzufedern. Verbraucher sollten besser in der Lage sein, die Risiken von Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgerkrediten einzuschätzen. Zu diesem Zweck gibt das Kreditinstitut dem Verbraucher nachweislich angemessene Erklärungen zu den Hauptmerkmalen der angebotenen Kredite und den spezifischen Konditionen, einschließlich der Konsequenzen bei Zahlungsverzug durch den Kreditnehmer. Verbraucher, die eine Vertragsumgestaltung zu