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EU-Initiative betreffend Anlageprodukte für Kleinanleger

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2010/85ZFR 2010, 144 Heft 3 v. 4.6.2010

Die Finanzkrise hat die Wichtigkeit transparenter Finanzprodukte gezeigt und die verheerenden Auswirkungen verantwortungsloser Vertriebsmechanismen verdeutlicht. Diese Erkenntnisse hat die Europäische Kommission (EK) zum Anlass genommen, Maßnahmen im Bereich der Anlageprodukte für Kleinanleger zu initiieren. Im April 2009 hat sie ein entsprechendes Strategiepapier präsentiert.11Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat bezüglich Anlageprodukte für Kleinanleger, SEK (2009) 556, 557. Sie ist das Ergebnis der Arbeiten, zu denen der ECOFIN-Rat im Mai 2007 aufgefordert hatte und soll das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Sie ist Bestandteil der Reformen, die die Europäische Union seit Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eingeleitet hat. Dieses Projekt ist unter der Abkürzung PRIPs (Packaged Retail Investment Products) bekannt. Die Kommission will damit die gemeinschaftsrechtlichen Vertriebsbestimmungen, insb die Informationspflichten und Vertriebspraktiken, mit der Marktrealität in Einklang bringen. Es ist der Versuch, beim Vertrieb unterschiedlicher Veranlagungsprodukte für Private ein Level-Playing-Field herzustellen. Kleinanleger sollen konkurrierende Produkte (egal ob sie dem Wertpapier-, dem Bank- oder dem Versicherungsbereich entstammen) miteinander vergleichen können, denn die fehlende Kohärenz des derzeitigen EU-Rechtsrahmens in diesem Bereich hat die EK als große Schwachstelle identifiziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass das bestehende Flickwerk aus sektoralen Vorschriften sowohl bei den Informationspflichten als auch bei den Vertriebspraktiken durch einen horizontalen Ansatz zu ersetzen ist. Die angestrebte Kohärenz würde sich demnach durch bloße Änderungen der bestehenden sektoralen Vorschriften vergleichsweise schwer erreichen lassen. Es bestünde zudem ständig die Gefahr, dass nicht alle oder nicht immer die neuesten Produkte durch die Regelung abgedeckt sind, sodass zu einem späteren Zeitpunkt wieder Maßnahmen ergriffen werden müssten.

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