In der Entscheidung 2 Ob 32/09h (Seite 133 in diesem Heft) hatte sich der OGH mit den Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht nach § 5 KMG auseinanderzusetzen. Neben der Frage, ob ein öffentliches Angebot vorlag, war vor allem zu klären, wem gegenüber das Rücktrittsrecht des Verbrauchers geltend zu machen ist. Am Rande thematisiert der OGH auch die Frage der Kapitalerhaltungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht.