vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nochmals: Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen und Kapitalerhaltung in der AG

Beiträgeo. Univ.-Prof. Dr. Martin KarollusZFR 2010/31ZFR 2010, 50 Heft 2 v. 9.4.2010

Die Frage, wie sich die kapitalmarktrechtliche Informationshaftung einer AG als Emittentin gegenüber ihren Aktionären zu allgemeinen kapitalgesellschaftsrechtlichen Strukturprinzipien, insbesondere dem Verbot der Einlagenrückgewähr, verhält, beschäftigt Rechtsprechung und Lehre seit nunmehr über 100 Jahren. Durch eine 2005 ergangene Entscheidung des deutschen BGH ("EM.TV"),11) BGH 9. 5. 2005, II ZR 287/02 ZIP 2005, 1270, 1272 f. in der dieser auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizität gestützten Schadenersatzansprüchen den Vorrang vor der Kapitalerhaltung eingeräumt hat, aber auch durch neuere Untersuchungen in Österreich mit einander diametral entgegengesetzten Ergebnissen22) Vgl einerseits Michael Gruber, Kapitalmarktinformationshaftung der Aktiengesellschaft und Kapitalerhaltungsgrundsatz, JBl 2007, 2 ff und 90 ff; andererseits Rüffler, Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen und Kapitalerhaltung in der AG, in FS Straube (2009) 113 ff. ist neuer Schwung in die Diskussion gekommen. Mehrere praktische Anlassfälle, in denen eine Emittentenhaftung einer AG im Raum steht, werden auch vom österreichischen Höchstgericht eine Lösung der Konkurrenzfrage erfordern. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass der OGH dem Beispiel des BGH nicht folgen, sondern vielmehr an seiner bisherigen restriktiven Judikatur zu Schadenersatzansprüchen von Risikokapitalgebern gegen ihre Gesellschaft festhalten sollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte