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Änderung der FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV)

AktuellesIFinanzmarktaufsichtZFR 2009/152ZFR 2009, 247 Heft 6 v. 11.12.2009

Am 30. 10. 2009 wurde die Änderung der FMA-Gebührenverordnung kundgemacht.11Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die FMA-Gebührenverordnung geändert wird, BGBl II 2009/350. Mit dieser Änderung wurden neue Gebührentatbestände normiert, die sich aus dem am 1. 11. 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz22Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz - ZaDiG), BGBl I 2009/66. ergeben (Z 33 a bis 33 e FMA-GebV).

Darüber hinaus wurde eine Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides über die Nichtuntersagung des Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung eingeführt (Z 7a, Z 37a, Z 68c FMA-Geb-V).

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