vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wertpapierdienstleistungen und Interessenkonflikte

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2009/140ZFR 2009, 222 Heft 6 v. 11.12.2009

Das WAG 2007 widmet Interessenkonflikten ein besonderes Augenmerk. Dies ist in Umsetzung der MiFID Ausfluss der allgemeinen, sowohl auf § 38 WAG 2007 als auch auf vertraglichen Grundlagen fußenden Interessenwahrungspflicht der Wertpapierfirma gegenüber ihrem Kunden, die von einem grundsätzlichen Vorrang der Kundeninteressen geprägt ist. § 24 WAG 2007 verpflichtet die Wertpapierfirma zu Vorkehrungen bei persönlichen Geschäften (§ 23 WAG 2007) relevanter Personen (§ 1 Z 29 WAG 2007) zur Vermeidung von Interessenkonflikten. §§ 34 f WAG 2007 verpflichten Wertpapierfirmen zu Vorkehrungen bezüglich Interessenkonflikten zwischen der Wertpapierfirma und ihren Kunden bzw zwischen den Kunden. Die Regelungen beinhalten ein dreistufiges System: Erkennen, Verhindern und, soweit eine vollständige Verhinderung nicht greift, Offenlegung von Interessenkonflikten. § 39 WAG 2007 schließlich regelt einen besonderen Anwendungsfall der Interessenwahrungspflicht bzw potenzieller Interessenkonflikte in Gestalt der Gewährung bzw Annahme von Vorteilen. Im Mittelpunkt der folgenden Analyse stehen die §§ 34 f WAG 2007, in welchen die Anforderungen an Wertpapierfirmen im Umgang mit Interessenkonflikten gegenüber der alten Rechtslage (WAG 1997) deutlich verschärft worden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte