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Zu Inhalt und Bedeutung des Rechtsbegriffs „Verwaltungsgesellschaft“ nach § 1a Abs 2 Z 1 iVm § 29 Abs 1 und 2 InvFG im Lichte des OGH Erk vom 4. 7. 2007

BeiträgeDr. Rene Kreisl, LL.M.ZFR 2007/100ZFR 2007, 199 Heft 4 v. 14.12.2007

Mit dem Erk des OGH vom 4. 7. 2007, 7 Ob 133/07w, liegt nunmehr erstmals höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs „Verwaltungsgesellschaft“ iSd § 1a Abs 2 Z 1 iVm § 29 Abs 1 und 2 InvFG vor. Demnach umfasst der Begriff jede Gesellschaft, die eine in Anlage C, Schema C zum InvFG genannte Tätigkeit für einen Kapitalanlagefonds erbringt. Der vorliegende Beitrag unterzieht diese Rechtsansicht einer kritischen Würdigung.

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