ABGB §§ 427, 943
BWG § 32 Abs 4 Z 2, § 40 Abs 1
Der OGH hat klargestellt, dass der Identifizierungspflicht der Bank gem § 40 Abs 1 BWG für die Beurteilung der zivilrechtlichen Wirksamkeit der schenkungsweisen Übertragung eines Sparbuchs iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG (Typ-2-Sparbuch) keine Bedeutung zukommt. Dabei hat sich der 8. Senat der hL, unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsansicht des 7. Senats des OGH, angeschlossen. Mit der neuen Entscheidung des 8. Senats sind die im täglichen Einlagengeschäft häufig auftretenden Fragen nach den Voraussetzungen einer rechtsgültigen Schenkung von Typ-2-Sparbüchern und einer rechtmäßigen, insb schuldbefreienden Auszahlung der Bank an den Erwerber eines Sparbuchs einer grds Lösung zugeführt. Es lassen sich damit auch weitere Aussagen zum sorgfaltspflichtgemäßen Umgang mit den in der Bankenpraxis häufigsten Fallgestaltungen treffen.