Mit dieser Verordnung regelt die FMA im Wesentlichen Inhalt, Gliederung und Art der Übermittlung von Gewinnplänen durch Versicherungsunternehmen an die FMA. Damit soll die Gewinn-ermittlung und -zuteilung nachvollziehbar gestaltet werden.
Mit dieser Verordnung regelt die FMA im Wesentlichen Inhalt, Gliederung und Art der Übermittlung von Gewinnplänen durch Versicherungsunternehmen an die FMA. Damit soll die Gewinn-ermittlung und -zuteilung nachvollziehbar gestaltet werden.