Am 18. August 2006 ist die Verordnung (EG) 2003/1435 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), in Kraft getreten. Das GenRÄG 2006 normiert unter anderem das Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-Gesetz - SCEG) als Ausführungsgesetz zur Verordnung (und zudem zur Richtlinie 2003/72/EG hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer). Die Verordnung verweist zwar in weiten Bereichen auf nationales Genossenschafts- und Aktienrecht, dennoch sind zahlreiche Ausführungsbestimmungen notwendig.