PSG § 33 Abs 2, § 35
§ 33 Abs 2 PSG sieht für den Fall einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand die Genehmigung des Gerichts als Voraussetzung für deren Zulässigkeit und die Eintragung im Firmenbuch vor.PSG § 33 Abs 2, § 35
§ 33 Abs 2 PSG sieht für den Fall einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand die Genehmigung des Gerichts als Voraussetzung für deren Zulässigkeit und die Eintragung im Firmenbuch vor.